| Donnerstag, 13. März bis Sonntag, 13. April 2003 |
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Montag, 31. März 2003, 19.00 Uhr, Prediger, kleiner Saal Der Vortrag ist Teil der Rahmenveranstaltung zum Ausstellungsprojekt »Anne Frank, eine Geschichte für heute«. Dr. Klaus Jürgen Herrmann Zur
Geschichte der Juden in Schwäbisch Gmünd im Mittelalter „Anno 1397 mußten alle Juden mit Weib und Kindern aus der Stadt ziehen. Es sollen auch Juden nicht nur allein nicht in die Stadt herein dürfen, sondern sollen auch in keinem Dorf unter der Stadtmarkung in Schutz aufgenommen werden. Auch dürfen sie keine Gewerbe treiben in der Stadt Markung, sondern müssen gleich weiterziehen (1)„. – Was dem zur Wende des 19. Jahrhunderts schreibenden Chronisten Dominikus Debler als Zäsur, als Auszug der Juden aus Schwäbisch Gmünd erschien, war in Wirklichkeit nur eine Epoche der wechselhaften Geschichte des Volkes Jehovas in der mittelalterlichen Reichsstadt, einer Geschichte, deren Anfänge sich rudimentär bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts zurückverfolgen lassen. Eine der für uns heute wichtigsten Quellen zur frühen Stadtgeschichte Gmünds, die Reichssteuerliste von 1241/42 (2) ,erwähnt bereits in später staufischer Zeit eine – im Vergleich zu anderen schwäbischen Städten – zumindest finanziell überdurchschnittliche Judensiedlung (3). „Dieser früheste Quellenbeleg zur Geschichte der Juden in Gmünd beweist, daß schon in staufischer Zeit mit einer allerdings nicht streng ghettoartig abgesonderten jüdischen Gemeinde von durchschnittlicher Größe zu rechnen ist. Ihre Bedeutung für den Stadtherrn lag in der besonderen Schutzsteuer, die die Juden an die königliche Kammer zu entrichten hatten„(4). Nach den Angaben dieser Steuerliste hatten die Juden in der Stadt an der Rems 12 Mark Silber zu entrichten, mehr als etwa die in Schwäbisch Hall, Donauwörth, Lindau, Überlingen und Ulm, aber weitaus weniger als die von Basel, Esslingen, Konstanz und im elsässischen Hagenau. Wahrscheinlich anfangs mehr oder minder geduldete Zwischenfinanziers von Händlern und„Nur-Kaufleuten„, wie das etwa schon im Jahr 1084 aus Speyer bekannt ist (5), festigte sich ihre rechtliche Stellung gegen Ende des 12. Jahrhunderts im Mainzer Reichslandfrieden und begann durch das Judenprivileg von 1236 festen, verbindlichen Normen zu folgen. Die neuen Kammerknechte – servi nostrae camerae – wurden besonderem Königsschutz unterstellt; sie wurden zu königlichen Dienstmann (6) und somit der sich keimhaft ausbildenden Herrschaft der Städte entrückt. Die unvoreingenommene Handhabung des Judenschutzregals durch die Herrscher führte verstärkt zum Zuzug der Juden in eben die Städte, deren Affinität zum Reich besonders groß war : in die königsnahen und späteren Reichsstädte. Ohne Privileg Juden zu beherbergen, war verboten (7). So stellte sich die Judengemeinde in Schwäbisch Gmünd gegen Ende des 13. Jahrhunderts als„eine... religiöse Gruppe innerhalb der Stadt dar, deren Sonderrechte auf Privilegien beruhten (8)“ , eine Tatsache, die noch durch die allerdings nicht einwandfrei belegbare Notiz abgestützt wird, der Erwerb eines eigenen Gotteshauses bereits im Jahr 1258 habe ihren Kultus gesichert (9). Allerdings blieb die juristische Stellung der Judenschaft in der Stadt immer fragil, blieb mehr oder minder von der Bedeutung des Königtums und seinen Einwirkungsmöglichkeiten auf die städtische Politik abhängig. Da die Juden konsequent aus dem allgemeinen Wirtschaftsleben ausgeschlossen blieben, stand ihnen als Erwerbsmöglichkeit nur der Geldverleih gegen Zinsen offen, der den Christen durch das kanonische Recht verwehrt blieb (10). Auch im Alltagsleben wurden die Juden als Außenseiter empfunden. Ein Beispiel bietet die in spätstaufischer Zeit errichtete heutige Johanniskirche, wo an der Westfassade ein geschwänzter Teufel einem Mann mit spitzem Hut die Nase abreißt. Nach einigen volkstümlichen Deutungsversuchen ist sich die Wissenschaft heute darin einig, daß dieser spitze Hut einen Juden kennzeichnet,„das Relief also ein sehr frühes Beispiel eines Judenspottbildes ist, Ausdruck antisemitischer Emotionen an der Kirchenfassade, was im Mittelalter durchaus nicht unüblich war (11). Der besondere Königsschutz und die exemte (d.i. von gewissen steuerlichen Pflichten befreite) Stellung der Juden innerhalb der Stadtgemeinde, die sich im Lauf des 15. Jahrhunderts mehr und mehr als der eigentliche Träger des Regiments zu verstehen begann, wurde durch weitere Vergünstigungen noch verstärkt : So erreichten die Gmünder Juden im Jahr 1315 von König Friedrich dem Schönen eine fünfjährige Befreiung von Steuer – und Umgeld (12). Die mittelalterliche jüdische Siedlung, die im Lauf des 15. Jahrhunderts„durch ihre abgeschlossene Lage am südöstlichen Rande der Stadt (13)„auufiel, von der Rinderbacher Gasse bis zum Kornhaus verlief und deutlichen Ghettocharakter aufwies, bildete kaum von Anfang an alleiniges jüdisches Wohngebiet. Für das Jahr 1345 beweist eine Kaufurkunde, daß Juden auch außerhalb des eigentlichen Judenviertels wohnen konnten (14), das heißt, daß Juden und Christen in Gmünd zumindest zeitweise auch gemischt lebten. Die Überlieferung bis zum Judenpogrom des Jahres 1349 nur bruchstückhaft erhalten und lässt nur skizzenhafte Andeutungen zu. Im Jahr 1317 jedenfalls ist Hans von Urbach gezwungen, mit Zustimmung seiner Ehefrau und seines Bruders zur Ablösung seiner Schulden bei dem Juden Miychel und dessen Brüdern in Schwäbisch Gmünd an das Kloster Adelberg drei Güter und zwei Eigenleute in Miedelsbach zu verkaufen – Beispiel dafür, wie die Gmünder Juden über Faustpfänder ihre Geldgeschäfte absicherten (15). Inwieweit eine Urkunde aus dem Jahr 1327 (16) , in der der Jude Säcklin als Zinspflichtiger innerhalb des Stadtgebietes auftaucht, auf Bürgerrechte hindeutet, darf aus Quellenmangel in der Schwebe bleiben, ist aber wenig glaubhaft.; im Oktober 1348 ist im Zusammenhang mit der Reichsjudensteuer schon von einer gesonderten Stadtsteuer die Rede (17). Im Winter 1348/49 muß in Gmünd wie in den meisten Reichsstädten und vielen Territorien in der Nachfolge der europäischen Pestzüge ein Judenpogrom stattgefunden haben : Angst, Unverständnis und blinder Fanatismus richten sich gegen die Juden als Brunnenvergifter. Allerdings hatte dieser Ausbruch ein peinliches Nachspiel. Schultheiß, Bürgermeister und Rat hatten alle Hände voll zu tun, den Vorwurf abzuwehren, sich an königlichen Kammerknechten vergriffen zu haben. Nach Verhandlungen, in denen sie sich selbst des Frevels bezichtigen mußten, Juden getötet zu haben, gaben schließlich die Reichsvögte Eberhard und Ulrich von Württemberg Generalpardon (18). Aber nicht nur in Schwäbisch Gmünd, auch in anderen Städten sind Judenpogrome belegt. In Schwäbisch Hall etwa wurden die Juden verbrannt (19), in Rottweil hat man nach ihrer Ermordung ihr Vermögen wie in Reutlingen oder Esslingen kommunalisiert. Während sich in der Folgezeit das Interesse der deutschen Könige an ihren jüdischen Kammerknechten mehr und mehr auf deren steuerliche Belastbarkeit reduzierte – vom Goldenen Opferpfennig, einer Kopfsteuer, über Krönungssteuer bis hin zu zusätzlichen Abgaben – setzte die Reichsstadt Gmünd ihrerseits alles daran, ihr Verfügungsrecht über die Juden – zumindest in finanzieller Hinsicht - auszudehnen, ein Unterfangen, das jedoch nie vollständig gelang (20). Aber bereits im Jahr 1358 wird erreicht, daß sich anlässlich der Stiftung einer Messe auf den St.-Peters-Altar in der Johanniskirche die Schlechtin aus ihrem Haus bei der Judenschule beteiligen muß (21), im Jahr 1415 wird u.a. die Judenschule selbst als zinspflichtig auf den Marienaltar genannt (22). Wurde die Juden so mehr und mehr in ein Netz finanzieller Abhängigkeiten, bot ihnen im Ausgleich dafür die Stadt Sicherheit für ihre Geschäfte. Im Jahr 1368 mußte öffentlich vor dem Stadtgericht eine Frau den Offenbarungseid leisten und beschwören, sie habe kein Geld, um die von ihrem verstorbenen Mann bei Gmünder Juden gemachten Schulden bezahlen zu können (23). Das Instrument der Reichsjudensteuer, obwohl theoretisch nie angezweifelt oder verneint, bildete in Krisenzeiten mit dem Königtum ein wirksames Kampgmittel für die Stadt, auf das nur allzu gern zurückgegriffen wurde. Man vergaß – absichtlich oder unabsichtlich – von städtischer Seite die Auszahlung der Judensteuer an die königlichen Pächter. König Wenzel sah sich daher im Jahr 1385 zu bedeutsamen Zugeständnissen gezwungen : Zwar gestand u.a. Schwäbisch Gmünd in zwei Abmachungen vom 12. Juni bzw. 2. Juli 1385 den königlichen Räten in Ulm die Tilgung der aufgelaufenen Judensteuer (24) zu, beteiligte sich auch anteilmäßig an der Abzahlung der auf 40 000 Gulden aufgelaufenen Schulden (25) , dafür befreite ein königliches Privileg die Stadt von aller Verantwortlichkeit wegen der Vorteile, die die Juden früher besessen hatten und erlaubte ihr, Juden abzuweisen, die aus anderen Städten geflohen waren (26). Für diese Zugeständnisse ließ sich Wenzel wiederum reichlich entlohnen : In einem Zusatzvertrag vom 2. Februar 1388 verpflichtete sich Gmünd, die Hälfte des Gewinns, den die Juden bei ihren Geschäften erzielten, an die königliche Kammer abzuführen (27). Noch einmal – im Jahr 1392 - erneuerte der König für 80 Gulden der Stadt das Privileg, Schulden die sie den Juden, wo die gesessen sein, schuldig sind gewesen (28) vergessen zu dürfen. Anscheinend führte die Privilegierung zuungunsten der Juden – und auch deren allzu radikale Anwendung – zum eingangs schon berichteten Auszug der Juden aus der Reichsstadt an der Rems. Im Dezember 1401 berichtete der königliche Judengeldeinsammler Johannes Kircheim, in Gmünd existiere keine Judensiedlung mehr (29). Aber bereits in den nächsten Jahrzehnten lassen sich in der Stadt zuerst vereinzelte (30), dann auch wieder größere Judengruppen nachweisen (31). Für die Jahre 1424 bis 1427 (32) entrichtete die Stadt vertragsgemäß die anstehenden Judengelder an die königliche Kasse, fuhr aber intern in praxi fort, die Juden durch zusätzliche städtische Abgaben finanziell zu beschweren. Klagen vor dem König führten in den Jahren 1464/65 dazu, daß Friedrich III. unter Androhung von Geldstrafen (33) den Magistrat dazu zwingen mußte, keine Zölle und zusätzliche Gelder von den Juden zu erheben (34). Aber noch sein Vorgänger war selbst nicht gerade zimperlich, wenn es darum ging, sich von der Judenschaft finanzielle Vorteile zu schaffen. Anlässlich der Kaiserkrönung König Sigismunds bezahlten allein die Juden von Schwäbisch Gmünd und Reutlingen im November 1434 eine zusätzliche Krönungsabgabe von 600 Gulden. Wie gestaltete sich in der Realität für einen Juden in Schwäbisch Gmünd das tägliche Leben ? Da es sich bei den überlieferten Quellen zur Geschichte der Juden in erster Linie um Dokumente handelt, die Rechtsgeschäfte zwischen Juden und Christen abhandeln, ist es nicht leicht, Aussagen zum Alltagsleben zu machen. Interessant ist deshalb die Aufnahmeurkunde der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd für Simon Jud von Tannhausen vom 9. November 1480, da sie einige Rückschlüsse auf eben dieses tägliche Leben zumindest im groben zulässt. Gleich zu Beginn nehmen Bürgermeister, Rat und Zunftmeister den Simon, Juden von Tannhausen, in ihren Schutz auf, allerdings nur für fünf Jahre. Es ist ihm verboten, Häuser in der Stadt zu kaufen, außer dem, in dem er gerade wohnt. Die Stadt ihrerseits garantiert ihm, in der Zeit der genannten fünf Jahre keinen anderen Juden, der Geldgeschäfte betreibt – anderen Juden mer, der hinleihen wölt – in die Stadt aufzunehmen, garantiert damit dem Simon Jud die exklusive Stellung in seinem Leihgeschäft. Für dieses Privileg ist er verpflichtet, jährlich Stadtsteuern zu entrichten. Es wird Simon Jud – laut dieses Schutzbriefes – auch zugesagt, weitere Juden bei sich aufnehmen zu können, aber er soll dann für jeden weiteren Mann je einen halben rheinischen Gulden als Steuer schuldig sein. Außerdem darf er während der gesamten fünf Jahre ohne weitere Abgaben seine Kinder verheiraten und die Obrigkeit gestattet ihm, für seine Familie und das jüdische Gesinde, einen Vorsinger, also einen Rabbi zu halten. Sehr genau regelte der Magistrat auch das Procedere beim Pfandgeschäft. Vor der Frümeß und ze Abent nach der Wachtglocken darf er sich in seinem Geschäft überhaupt nicht betätigen, die Zinssätze für Einheimische sind gering angesetzt, aber Ußleuten mag er leihen, wie die mit im ains werden. Beliehen werden darf in keinem Fall die Wehrausrüstung der Bürger in der Stadt. Und noch ein Hintertürchen ließen sich die Schwäbisch Gmünder offen : Sollten etwa Papst, Kaiser oder der zuständige Bischof von Augsburg die Abschaffung der Juden befehlen, dann müsse auch er, Simon Jud, sein Hausfrauen, Kinder und Hausgesind... von Stund an nach unser Verkündung mit unser Stattstettmeistern... abrechnen... und alsdann unser Statt rumen und wegziehen (36). Mit der Familie des Simon Jud scheint sich der Magistrat über die vereinbarten fünf Jahre gut verstanden zu haben. Am 3. Januar 1486 gestatteten Bürgermeister und Rat seinem Sohn David Jud, sich in Schwäbisch Gmünd ein Haus zu kaufen und sich mit seiner Frau und Kindern als Beisassen – Bürger minderen Rechts – fühlen zu dürfen (37). Eben bei der Hochzeit des David Jud wurde einem anderen Juden, Mosse Jud von Empfingen, ein Säckchen mit Wertgegenständen gestohlen. Der Magistrat fühlte sich für diesen Diebstahl mitverantwortlich und erstattete dem Mosse Jud Schadensersatz (38). Daß es der Magistrat mit den Rechten seiner Schutzjuden Ernst nahm, zeigte der Streit des Schwäbisch Gmünder Bürgers Leonhard Spett mit dem o.g. Simon Jud. Weil er sich gegen seinen Bürgereid und gegen den Juden vergangen hatte, mußte Spett ins Gefängnis (39). Mit einer Affäre, die auf Reichsebene ausgetragen wurde und die Gmünd das Verdikt einbrachte, eine judenfreundliche Stadt zu sein, mußte sich das Gemeinwesen in den 1470er Jahren beschäftigen. 1469 hatte die Stadt den Juden Salomo von Schaffhausen für 10 Jahre und 00 Gulden Abstand zu genau denselben Bedingungen wie später Simon Jud von Tannhausen aufgenommen (41). Salomo aber hatte vergessen, dem Markgrafen von Brandenburg den auf ihn entfallenden Anteil von 400 Gulden Reichskriegsteuer zu entrichten (42). Der mit der Exekution und der Eintreibung dieser Gelder beauftragte Graf Eberhard von Württemberg erreichte infolge dieser Auseinandersetzung die Konfiskation des Vermögens des Salomo und die Einkerkerung seiner Ehefrau Schattlet in Schwäbisch Gmünd (43). Schließlich zog Salomo aus der Stadt nach Ulm,„von wo er weitgreifende Geldgeschäfte abwickelte (44)„. Daß der Schwäbisch Gmünd Magistrat durch diese Affäre nicht in die judenfeindliche Ecke getrieben wurde, beweist der Umstand, daß die Stadt noch weiterhin Kontakt zu Salomo hielt. 1474 vereinbarte man eine fünfjährige Aufnahme seines Sohnes und Schwiegersohnes in Schwäbisch Gmünd und auch in einer Schuldenangelegenheit seines Schwiegersohnes Aaron mit der Reichsstadt Nördlingen unterstützte die Stadt die Interessen ihres ehemaligen Schutzjuden (45). „Mit dem Ende des 15. Jahrhunderts verschlechterte sich die Stellung der Juden zusehends (46)„, was nicht ohne Auswirkung auch auf die Gmünder Judenschaft blieb. Bereits 1477 wurden die Juden aus Tübingen vertrieben (47), das Testament des Grafen Eberhard V. von Württemberg vom 22. März 1496 enthielt u.a. die Bestimmung, daß kein Jude mehr in Württemberg wohnen noch ein Gewerbe treiben dürfe (48). Die Reichsstadt Reutlingen erkaufte sich im Oktober 1495 von Kaiser Maximilian I. die Freiheit, die in ihrer Stadt wohnenden Juden vertreiben zu können und in den nächsten zehn Jahren keine neuen aufnehmen zu müssen (49). Auch in Schwäbisch Gmünd bestand – allerdings schon in den sechziger Jahren des 15. Jahrhunderts – die Tendenz, Juden den Aufenthalt in der Stadt zu verbieten, ein Unterfangen, das im Jahr 1464 Kaiser Friedrich III. der Stadt aber energisch verbat (50). Im Mai 1498 mußte Kaiser Maximilian I. einen Streit der Schwäbisch Gmünder Obrigkeit mit ihren Juden regeln, der das Zusammenleben erschwerte. Noch einmal definierte der Kaiser die Stellung der Juden in der Stadt, die er kaiserlichem wie königlichem Schirm und Geleit unterstellte, sie aber dennoch der Jurisdiktion der Stadt unterwarf, für die sie wie alle Bürger Steuer zu zahlen hätten. Den Juden in der Stadt wird bei Androhung von Strafe verboten, Stadtbürgern Geld zu leihen.„Aber fremden Leuten„– so vermerkt das kaiserliche Dekret –„die außerhalb der Stadt Gmünd wohnen oder andere Leute, die hier in der Stadt ihr Geld ausgeben, desgleichen Dienstknechte und –mägde, die in der Stadt dienen und keine Stadtkinder sind, mögen die Juden wohl beleihen und welchen Betrag sie ausmachen, das geht Bürgermeister und Rat gar nichts an (51)„. Ferner wird verboten, daß sie Immobilien und Kirchengut beleihen, doch, so vermerkt das Schreiben zum Schluß,„söllen die Juden gewonlichen Schutz und Schirm haben von Bürgermeister und Rat und sich desselben frewen wie ander Burger und Ynwoner. Das war der Anfang vom Ende der Schwäbisch Gmünder Judenschaft, denn eine solche Einschränkung ihrer Geschäftsaktivitäten konnten die Juden finanziell nicht verkraften. Aber Schwäbisch Gmünd ging noch weiter. Nach zähen Verhandlungen und einem Darlehn von 700 Gulden an den immer geldhungrigen Kaiser erteilt Maximilian I. der Stadt Schwäbisch Gmünd am 24. Februar 1501 von Nürnberg aus die Freiheit, die Jüdinnen und Juden aus der Stadt und ihrem Territorium vertreiben zu dürfen. Ihnen wird ein Zeitpunkt gesetzt, an dem sie die Stadt verlassen müssen und zu dem sie die Pfänder zurückzugeben haben. Und zwar brauchen die Verpfänder nur die geliehene Summe zurückzuzahlen, nicht auch noch Zinsen. In den nächsten zehn Jahren wird es den Juden verboten, sich in Schwäbisch Gmünd oder auf dessen Territorium aufzuhalten, noch Schwäbisch Gmünder Bürgern oder Untertanen Geld zu leihen. Alle den Juden gemachten Privilegien werden aufgehoben und für null und nichtig erklärt. Daß Maximilian einen Passus einfügen ließ, alle diese Maßnahmen seien hinfällig, sobald er der Stadt die geliehenen 700 Gulden zurückgezahlt habe, war eine peremptorische Klausel, wußten doch beide Seiten, daß der Kaiser dazu nie in der Lage sein würde oder wollte (52). Was mit den jüdischen Immobilien in Schwäbisch Gmünd geschah, ist aus Quellenmangel nicht auszumachen. Wahrscheinlich wird man wie etwa in Ulm Synagoge, Judenschule und Häuser konfisziert und dann kommunalisiert oder weiterverkauft haben (53). 1521 ist dann der Schlußpunkt erreicht : Kaiser Karl V. wandelte die befristete zehnjährige Ausweisung in ein ewiges Stadtverbot um (54). Von da ab bis ins frühe 19. Jahrhundert durften sich in der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd und seinem Territorium keine Juden niederlassen oder Handel treiben. Die Vertreibung der Juden schädigte die Stadtwirtschaft nicht wesentlich (55), denn dazu waren ihre wirtschaftlichen Aktivitäten nicht bedeutend genug. Zieht man ein Fazit, so darf konstatiert werden, daß sich„judenfreundliche und judenfeindliche Verhaltensmuster„abwechselten (56), eine durchgehende Politik gegenüber den Juden nicht zu erkennen ist und nur zuletzt eine allgemeine„judenfeindliche Ideologie... eine wahnhafte Wirklichkeit entwarf, in der die Juden als willkommene Sündenböcke für alles Übel der Welt herhalten mußten (57)“. Daß man in Schwäbisch Gmünd aber nicht für alle Zeit damit rechnete, ohne königliche Schutzjuden leben zu können, zeigt zumindest der Umstand an, daß in dem nach dem Jahr 1550 entstandenen Eidbuch ein Judeneid aufgenommen wurde, der die Schwurgewohnheiten der Juden vor Schwäbisch Gmünder Gerichten dokumentieren sollte : Umb die Sache, darumb Du herkhomen und gestelt bist, das Du darumb war habest und Recht schwerest, also helf Dir der Gott, der geschaffen hat Himel und Erd, Feur und Lufft, Wasser und Lufft, Leb und Graß und alle Creatur geheuer und ongeheuer. Und daß Du darumb Recht schwerest und war habest, also helff Dir Gott Abrahams, Isacks und Jakobs. Und daß Du darumb Recht schwerest und Recht habest, also helff Dir die Er, die Gott gab Moyse auf dem Berg Sinai... Einige der Schwäbisch Gmünder Juden siedelten offenbar in nächster Nähe der Reichsstadt, etwa auf den Besitzungen der Rechberger in Straßdorf und in Heuchlingen (58). Von dort aus suchten sie ihre Geschäfte weiter zu betreiben, oftmals auch dort von Ausweisung bedroht, wie etwa im Jahr 1554, als Ulrich von Rechberg zu Hohenrechberg, die gesamte Judenschaft aus Großeislingen vertrieb und ihr Vermögen beschlagnahmte (59). Weit judenfreundlicher gab sich sein Vetter Hans Wolf von Rechberg zu Heuchlingen, der dem Jakob Jud aus Straßdorf wegen eines Güterstreites mit der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd in Mögglingen hilfreich assistierte (60). Dieser Jakob Jud aus dem rechbergischen Teil von Straßdorf, später dann in Heuchlingen wohnhaft, hat jahrelang vor dem Reichskammergericht in Speyer Prozesse gegen die Reichsstadt Schwäbisch Gmünd geführt (61), die nicht zuletzt das Ziel verfolgten, sein Geschäft in der Reichsstadt wieder aufnehmen zu dürfen. Wie rechtlos die Juden schließlich doch waren, erhellt der Umstand, daß ein so windiger Buschklepper und Straßenräuber wie Diemar von Lindach sich einfach weigerte, Miete für ein Haus zu entrichten, das er bewohnte und das u.a. dem Jakob Jud aus Straßdorf gehörte (62). Noch ein letztes Wort zu verschiedenen religiösen jüdischen Einrichtungen in Schwäbisch Gmünd. Der Schwerpunkt ihrer Siedlung lag ohne Zweifel um den Königsturm und dort lassen sich der Judenfriedhof, die Synagoge und die Mikweh – das traditionelle Reinigungsbad – nachweisen. Im Januar 1991 entdeckte man während des Abbruches des Gebäudes Kornhausstraße 21 das Reinigungsbad, das wie die etwa nachgewiesenen Anlagen dieser Art in Speyer, Worms oder Eppingen dazu diente, u.a. Frauen nach der Menstruation kultisch zu reinigen oder Frauen, Kinder und Männer nach schwerer Krankheit, ferner dem Rabbiner vor Amtshandlungen die Wäsche befahl (63). Das Judenschulhaus lag zunächst nicht in diesem verdichteten Bezirk und ist auch nicht mit der später so genannten Judenmühle gleichzusetzen (64), sondern stand – zumindest 1491 – im Bereich des Spitals, etwa dort, wo sich heute ein Pflegeheim befindet (65). Die spätere Synagoge wurde im Jahr 1788 abgerissen : Den 17. Januar 1788 ist das Judenhaus oder die Synagoge... eingerissen worden, weil man befürchtete, sie möchte sonst selbst einfallen (66). Sie stand an der Stelle von Haus Nr. 9 in der Imhofstraße. Der früher so genannte Judenhof wurde erst in nationalsozialistischer Zeit nach 1935 in Imhofstraße umbenannt. Anmerkungen Der Vortrag als PDF-Dokument zum Download »
| Begleitprogramm Dienstag, 11. März bis Samstag, 12. April 2003, Stadtbibliothek Donnerstag, 13. März bis Sonntag, 13. April 2003, Prediger, Innenhof März Freitag, 14. März, 19.00 Uhr, Prediger, kleiner Saal Montag, 17. März, 19.00 Uhr, Prediger, kleiner Saal Donnerstag, 20. März, 10.00 Uhr und 12.00 Uhr, Theaterwerkstatt Freitag, 21. März, 19.00 Uhr, Prediger, großer Saal Samstag, 22. März, 14.00 Uhr bis 17.45 Uhr, Treffpunkt: Bahnhof Dienstag, 25. März, 19.00 Uhr, Prediger, kleiner Saal Donnerstag, 27. März, 20.00 Uhr, Congress-Centrum Stadtgarten Montag, 31. März, 19.00 Uhr, Prediger, kleiner Saal April Freitag, 4. April, 15.00 bis 16.30 Uhr, Treffpunkt Kornhaus Montag, 7. April, 19.00 Uhr, Prediger, kleiner Saal Mittwoch, 9. April, 19.00 Uhr, Prediger, kleiner Saal Sonntag, 13. April, 15.00 Uhr, Prediger, Innenhof |